Ihren Anwalt sollten Sie bei Fragen und Problemen so früh wie möglich aufsuchen. Denn rechtzeitige Beratung verhindert überflüssige Prozesse und hilft, unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.

 

In Ihrem eigenen Interesse besteht das anwaltliches Ziel von Frau Rechtsanwältin Schlüter-Depner in der Verhinderung teurer Streitereien und Prozesse durch Vorsorge und außergerichtliche Klärung.

 

Dabei hängt die erfolgreiche Bearbeitung Ihres Mandats wesentlich von der Qualität der uns zur Verfügung stehenden Informationen ab. Entscheidend kommt es dabei auf Ihre Mitwirkung an.

 

Rechtsberatung lebt vom persönlichen Gespräch und dem gegenseitigen Vertrauen. Frau Rechtsanwätlin Schlüter-Depner nimmt sich die Zeit, um mit Ihnen Ihren Sachverhalt genau zu analysieren und die notwendige Schritte zu gehen.

 

Die anfallenden Kosten werden vorab besprochen und die Anwaltsgebühren vereinbart, ansonsten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Bei Fragen in diesem Bereich erhalten Sie gerne umfassende Auskunft und Kostentransparenz.

Der Gesetzgeber hat im RVG die Kosten für ein Erstberatungsgespräch bei einem Verbraucher (d.h. einem Nicht-Unternehmer) auf max. 190 € zzgl. MwSt. begrenzt. Eine Festsetzung erfolgt in diesem Rahmen individuell anhand des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung des Rechtsproblems. Diese Kriterien ergeben sich in der Regel erst während der Erstberatung. Das ist für Sie günstiger als ein einheitlicher Erstberatungs-Pauschalsatz.